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   LG München I, 11.02.2011 - 25 O 12665/10   

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https://dejure.org/2011,19888
LG München I, 11.02.2011 - 25 O 12665/10 (https://dejure.org/2011,19888)
LG München I, Entscheidung vom 11.02.2011 - 25 O 12665/10 (https://dejure.org/2011,19888)
LG München I, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 25 O 12665/10 (https://dejure.org/2011,19888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsansprüche bei ehrkränkenden Äußerungen im gerichtlichen Verfahren gegen einen Wohnungseigentumsverwalter

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ehrkränkende Äußerungen im Bezug auf WEG-Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ehrschutz: Privilegierte Äußerungen in Gerichtsverfahren! (IMR 2011, 304)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG München I, 11.02.2011 - 25 O 12665/10
    Hier darf keine isolierte Betrachtung vorgenommen werden, sondern die Äußerung ist in ihrem sprachlichen Kontext auszulegen und auch die Begleitumstände zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 139, 95; Az. VI ZR 276/99, VI ZR 298/03).
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus LG München I, 11.02.2011 - 25 O 12665/10
    Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Äußerungen einen Bezug zum Ausgangsrechtsstreit aufweisen, nicht auf der Hand liegen und falsch sind oder eine unzulässige Schmähung darstellen (BGH NJW 2008, 996).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG München I, 11.02.2011 - 25 O 12665/10
    Hier darf keine isolierte Betrachtung vorgenommen werden, sondern die Äußerung ist in ihrem sprachlichen Kontext auszulegen und auch die Begleitumstände zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 139, 95; Az. VI ZR 276/99, VI ZR 298/03).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus LG München I, 11.02.2011 - 25 O 12665/10
    In diesen Fällen fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (BGH GRUR 1988, 399, OLG München, Az. 21 U 2188/02).
  • OLG München, 02.08.2002 - 21 U 2188/02

    Privilegierung von Äußerungen in rechtlich geregelten Verfahren

    Auszug aus LG München I, 11.02.2011 - 25 O 12665/10
    In diesen Fällen fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (BGH GRUR 1988, 399, OLG München, Az. 21 U 2188/02).
  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 4 ZB 17.1488

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen in Hinsicht auf die

    Wird ein Gegner im politischen Meinungskampf oder in einer rechtlichen Auseinandersetzung der Lüge bezichtigt, so liegt darin zunächst die Behauptung, er habe die Unwahrheit gesagt; der damit implizit verbundene Vorwurf der Unaufrichtigkeit enthält regelmäßig zugleich ein persönliches Unwerturteil (vgl. OVG LSA, B.v. 25.2.2016 - 4 M 222/15 - juris Rn. 40; vgl. auch LG München I, U.v. 11.2.2011 - 25 O 12665/10 - juris Rn. 35, zum Vorwurf, der Verwalter einer WEG habe "mehrfach belogen und betrogen"; zum Lügenvorwurf ferner OLG Hamm, U.v. 20.9.1995 - 3 U 116/95 - juris; OLG Celle, U.v. 27.3.2015 - 31 Ss 9/15 - juris Rn. 34 ff., zur Bezeichnung eines Richters als "Lügner und Kriminellen" im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde).
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